Mediation – das alternative Streitbeilegungsverfahren

Ein Beitrag von:
Dr. Ursula Grooterhorst, Rechtsanwältin und Mediatorin,
Eversheds Sutherland (Germany) LLP externer link zu eversheds sutherland , Düsseldorf
Mandantenbrief 03/2012, Seite 2-3

Das neue Mediationsgesetz und die Änderung der
Zivilprozessordnung

Das neue Mediationsgesetz ist am 26.7.2012 in Kraft getreten. Unter dem Druck einer EU-Richtlinie ist nun in gesetzliche Regelungen gegossen worden, was sich in Deutschland schon seit geraumer Zeit zunehmend einen Platz erkämpfte: Die Mediation als außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das Konflikte sanft beendet und zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung führt, wird dadurch in seiner Bedeutung gestärkt werden.

Wenn in Zukunft Rechtsansprüche durch Klageerhebung geltend gemacht werden, soll – so schreibt die Zivilprozessordnung mit Einführung des Mediationsgesetzes vor – in der Klageschrift dargelegt werden, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Das führt dazu, dass Konfliktparteien über die Möglichkeiten nachdenken müssen, die die Mediation bietet, und darüber, was sie vom gerichtlichen Verfahren unterscheidet und welcher Weg von beiden der zielführendere ist.

Mediation in Abgrenzung zum gerichtlichen Verfahren

Bei einem Gerichtsprozess geht es ausschließlich um Rechtspositionen; dagegen stehen bei einer Mediation die Interessen der Konfliktparteien im Vordergrund. Es können Beweggründe, die z.B. auf unternehmerischen Zielsetzungen beruhen oder die dem emotionalen Bereich entspringen, zur Sprache gebracht werden, die im Gerichtsprozess aufgrund ihrer Unerheblichkeit gar keine Berücksichtigung finden dürfen. Gerade diese Beweggründe können aber von vorrangiger Wichtigkeit für eine Konfliktpartei sein; und möglicherweise lösen sie bei der anderen Konfliktpartei sogar unmittelbares Verständnis für das Gegenüber aus.

Ablauf des Mediationsverfahrens

Die Mediation beruht darauf, dass beide Konfliktparteien freiwillig und eigenverantwortlich mit Hilfe eines neutralen Mediators die Lösung ihres Konflikts in einem strukturierten Verfahren erarbeiten. Bis dahin durchlaufen sie die verschiedenen Phasen des Verfahrens, die sie –und darin besteht ein Vorteil der Mediation- inhaltlich frei gestalten können.

Zunächst einigen die Parteien sich darüber, welches Klärungsziel sie mit der Mediation erreichen wollen. Danach werden alle mit dem Konfliktfall im Zusammenhang stehenden Themen gemeinsam festgelegt. Anhand dieser Themenliste wird das herausgearbeitet, was die Mandanten wirklich bewegt. Die eigentlichen, bisher verborgenen Interessen, die den Konflikt ausgelöst haben, können und müssen an dieser Stelle zur Sprache kommen. Indem die Bedürfnisse der Einzelnen dargelegt werden, kann Verstehen zwischen den Parteien entstehen.

Sobald aber ein Verständnis entwickelt ist, ist der Weg zur Lösungsfindung nicht weit. Es werden gemeinsam zunächst wertfrei viele Ideen und Lösungen entwickelt, um letztlich zu der beide Konfliktparteien überzeugenden Lösung zu gelangen. Diese wird in einer Abschlussvereinbarung festgehalten. In einem neuen Termin mit dem Mediator wird ca. zwei Monate später geprüft, ob die Vereinbarung zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat.

Anwendungsbereiche der Mediation

Die Mediation kann bei Konfliktfällen in allen Lebensbereichen Anwendung finden, sowohl bei Konflikten von und in Wirtschaftsunternehmen (bspw. Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern; Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern oder zwischen Führungskräften; Uneinigkeit über die Unternehmensnachfolge), bei Konflikten am Arbeitsplatz (bspw. zwischen Kollegen und Teams) als auch bei Konflikten zwischen Privaten (bspw. bei Erbangelegenheiten oder bei Eigentümergemeinschaften). Die Vielfalt der Auseinandersetzungen ergibt sich aus der Vielfalt des Lebens. Nicht nur entstandene Konflikte können beigelegt werden, sondern auch sich anbahnende Konflikte können durch eine Mediation präventiv vermieden werden.

Das Mediationsverfahren ist immer dann geeignet, wenn beide Konfliktparteien für sich einen Mehrwert erhalten wollen, eine sog. Win-win-Lösung. Dagegen kann ein Gerichtsprozess immer nur zugunsten einer Konfliktpartei ausgehen, ohne möglicherweise das wirkliche Ziel erreicht zu haben. Welches Verfahren zur Anwendung kommen sollte, unterliegt immer einer genauen Vorprüfung des Einzelfalls.

Praxishinweis:

Durch die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, im Wege des Mediationsgesetzes Regeln zur Förderung der Mediation zu schaffen, wird sich eine neue Streitkultur entwickeln. Mandanten sollten ihre Rechtsanwälte befragen, welches Streitbeilegungsverfahren in ihrem Fall das geeignete ist, um ihre Ziele zu befriedigen. Ob die Mediation das vorzugswürdigere Verfahren ist, muss der Mandant gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt anhand der von ihm verfolgten Interessen erarbeiten; denn ein obsiegendes Gerichtsurteil stellt den Mandanten nicht immer zufrieden. Auf den anwaltlichen Schutz braucht der Mandant gleichwohl auch in einer Mediation nicht zu verzichten.

Dr. Ursula Grooterhorst, Rechtsanwältin und Mediatorin
Düsseldorf, den 18 .7.2012

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